Eine freie Mitarbeit stellt keine langfristige Alternative zu einer Festanstellung dar!
       
 
       
   

 

Eine freie Mitarbeit ist eine Selbständigkeit - mit allen Rechten und Pflichten!

Je nachdem ob die Kriterien einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit oder einer freien Tätigkeit entsprechen, unterscheiden sich die rechtlichen Folgen wie auch die Beitragsverpflichtungen zur Sozialversicherungen für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Ob eine „Scheinselbständigkeit“ vorliegt, kann konkret durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) geprüft werden.
Eine freie Mitarbeit sollte auch als eine Möglichkeit verstanden werden, erste Erfahrungen zu sammeln, um seine eigene Existenz aufbauen zu können.

Wir beraten Sie gerne und loten Ihre persönlichen Chancen aus.


 
    [ Streben Sie eine Selbständigkeit oder eine Festanstellung an? ]  
   
   
 
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